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Nach § 9 JuSchG dürfen wir keine branntweinhaltigen Getränke bzw. andere alkoholische Getränke und Lebensmittel an Minderjährige abgeben. Deshalb führen wir zur Altersverifikation im Rahmen des Versands die DHL-Alterssichtprüfung durch, bei der der Zusteller das Alter der Empfangsperson anhand eines amtlichen Lichtbilddokuments prüft. Hierauf kann verzichtet werden, wenn der Zusteller aufgrund der Gesamtumstände eindeutig davon ausgehen darf, dass die Empfangsperson das Mindestalter erreicht.
DHL-Ident-Check
DHL-IDENT-CHECK: DIE ZUVERLÄSSIGE IDENTITÄTSUND ALTERSPRÜFUNG
Nach § 9 JuSchG dürfen wir keine branntweinhaltigen Getränke bzw. andere alkoholische Getränke an Minderjährige abgeben. Deshalb führen wir zur Altersverifikation im Rahmen des Versands den DHL-Ident-Check durch, bei dem der Zusteller ...